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Nachhaltiges Engagement für die Aids-Hilfe Schweiz

Das Leben mit einem guten Werk vollenden – ein schöner Gedanke. Immer mehr Menschen führen in ihrem Testament Organisationen auf, die sich für mehr Solidarität mit Menschen, die ein schweres Los zu tragen haben, engagieren. Die Aids-Hilfe Schweiz setzt sich seit 25 Jahren für HIV-positive Menschen, deren Rechte und Gleichstellung ein. Mit einem Legat oder einer Erbschaft zu Gunsten der Aids-Hilfe Schweiz investieren Sie in die Zukunft von HIV-positiven Menschen und helfen uns Präventionsarbeit zu leisten.

Die Vorteile einer Nachlassregelung


Broschüre Legat
Die Regelung Ihres Nachlasses gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille respektiert wird, Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verwendet wird, wie Sie es für richtig halten und Personen und Organisationen nach Ihrem Wunsch berücksichtigt werden.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.  Legatsbroschüre bestellen oder als PDF.

Häufige Fragen zum Testament/Legat


Welches sind die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag?
In seinem Testament bestimmt der Erblasser allein über sein ganzes Vermögen. Er kann das Testament jederzeit errichten und frei ändern, eigenhändig oder bei einem Notar. Ein Erbvertrag muss immer von einem Notar beurkundet werden. Als Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den zukünftigen Erben kann der Erbvertrag nur von den Vertragspartnern gemeinsam geändert werden. Er bietet Sicherheit gegen voreilige Meinungsänderungen eines Partners.

Was ist ein Legat?

In einem Legat (Vermächtnis) wird ein bestimmter Vermögen- oder Sachwert vermacht. Legate werden vor der Teilung der Erbschaft ausgerichtet. Pflichtteile dürfen dabei nicht verletzt werden. Legatnehmer haften nicht für Schulden des Erblassers, also des Verstorbenen, der ein Erbe hinterlässt.

Kann ich in meinem Testament frei über mein Vermögen verfügen?

Ja, sofern Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen. Sie können pflichtteilgeschützte Erben nur in Ausnahmefällen enterben, etwa wenn diese Ihnen gegenüber eine schwere Straftat begangen oder ihre familienrechtlichen Pflichten verletzt haben. Sind keine pflichtteilgeschützten Erben vorhanden, können Sie über Ihr gesamtes Vermögen frei bestimmen.

Was erbt mein Konkubinatspartner oder meine Konkubinatspartnerin, wenn ich kein Testament mache?

Ohne Begünstigung in Ihrem Testament oder ohne Erbvertrag sind Konkubinatspartner und -partnerinnen nicht erbberechtigt. Nur verheiratete Partner und Partnerinnen sind nebst Eltern und Kindern pflichtteilgeschützt.

Haben Sie Fragen?



Haben Sie Fragen zum Thema Testament/Legat? Dann wenden Sie sich an Angela Hartmann.
Tel. 044 447 11 99.