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Diskriminierungsmeldungen

Die Aids-Hilfe Schweiz ist die eidgenössische Stelle für Diskriminierungen und Persönlichkeitsverletzungen im HIV/Aidsbereich. Sie sammelt die ihr gemeldeten Fälle und leitet diese zwei Mal jährlich an die eidgenössische Kommission für Aidsfragen (EKAF) weiter. Die Aids-Hilfe Schweiz sammelt aber nicht nur die Fälle. Sie interveniert auch – sofern von der betroffenen Person gewünscht – bei Diskriminierungsfällen, informiert über die Rechtslage und die Datenschutzbestimmungen und unterstützt HIV-positive Personen dabei, ihr Recht einzufordern.

Zur aktuellen Diskriminierungsmeldung (PDF 340KB)


Die Diskriminierungsfälle zeigen: eine Normalisierung von HIV ist noch nicht in Sicht. Besonders häufig sind HIV-Positive im Erwerbsleben mit Diskriminierungen konfrontiert.


Medienmitteilung vom 6.Juli 2011



Dies zeigt auch die Statistik der Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz: Über ein Drittel der Rechtsfälle, die die Aids-Hilfe Schweiz bearbeitet, betreffen den Bereich Erwerbstätigkeit.

Anfragen bei der Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz von 2000 bis und mit 2010

(Rechtliche Anfragen in Zusammenhang mit HIV pro Jahr: zwischen 400 und 600)
Grafik der Rechtsberatung zu Diskriminierungsmeldungen

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Der Diskriminierungsschutz von chronisch kranken Menschen in der Schweiz ist mangelhaft. Ein Antidiskriminierungsgesetz, welches Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen schützt, gibt es in der Schweiz bislang nicht. Die Aids-Hilfe Schweiz hat dies schon mehrfach angeprangert (Medienmitteilung vom 5.4.2011). Wohl gibt es in Einzelgesetzen Schutzbestimmungen, beispielsweise bei Datenschutzverletzungen, Mobbing oder missbräuchlichen Kündigungen. Es ist aber schwierig, sich gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu wehren, da der Arbeitnehmer die Beweislast für die Diskriminierung trägt. Auch fallen die Strafen im Falle von Verurteilungen gering aus und haben kaum abschreckende Wirkung. Näheres dazu: Diskriminierungen im Arbeitsumfeld (PDF 140KB).

Ein Antidiskriminierungsgesetz, wie es zum Beispiel Deutschland, Frankreich oder Grossbritannien kennt, kann hier wichtige Gesetzeslücken schliessen und HIV-positive Menschen besser vor Diskriminierung schützen.


Diskriminierung durch das Strafrecht

Das heutige Strafrecht kriminalisiert HIV-positive Menschen. Schon die mögliche HIV-Übertragung bei ungeschütztem Sexualverkehr ist strafbar. Und zwar unabhängig davon, ob der Sexualpartner über die HIV-Infektion informiert war und allenfalls auch in den ungeschützten Kontakt eingewilligt hat, oder nicht. Immer wieder kommt es deshalb in der Schweiz zu Verurteilungen, teilweise mit langen Gefängnisstrafen.

Eine von der Aids-Hilfe Schweiz in Auftrag gegeben Nationalfondsstudie zeigt, dass diese Rechtspraxis diskriminierend ist. (Schlussbericht der Studie – nur deutsch)

Hintergrund zur Diskriminierungslage in der Schweiz (als PDFs):


Literatur und Studien


 

 

Links

www.workpositive.ch: Informationsportal zu HIV/Aids am Arbeitsplatz.

www.non-discrimination.ch: Portal der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.