Wem soll ich die Diagnose mitteilen und wie?
Treffen Sie unmittelbar nach der Diagnose keine schnellen Entscheidungen, sondern wägen Sie vorsichtig ab, wem Sie das Resultat anvertrauen wollen. Solange Sie sich selbst noch sehr unsicher sind, was diese Nachricht für Sie bedeutet, empfiehlt es sich, nur mit Personen darüber zu sprechen, denen Sie wirklich vertrauen und auf deren Unterstützung Sie sich verlassen können. Denn haben Sie jemanden eingeweiht, können Sie diese Information nicht mehr rückgängig machen.
Datenschutz
Die Information, dass Sie HIV-positiv sind, ist durch Datenschutzbestimmungen geschützt. Dies bedeutet, dass niemand ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis diese Tatsache weiter erzählen darf. Es kann sich lohnen, Ihre GesprächspartnerInnen unmissverständlich auf diesen Umstand hinzuweisen.
Informationspflicht in der stabilen Partnerschaft
Wenn Sie in einer stabilen Partnerschaft leben, müssen Sie sich überlegen, wie Sie eine HIV-Übertragung auf Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin verhindern können. Wenn Sie Ihre HIV-Infektion verschweigen und trotz nachweisbarer Virenlast mit ihm / ihr ungeschützten Geschlechtsverkehr haben, dann können Sie strafrechtlich verfolgt werden (siehe Strafrecht). Falls Ihnen das Gespräch mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zu schwer fällt oder nicht gelingt, können Ihnen Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder Mitarbeitende von regionalen Aids-Hilfen Unterstützung bieten.
Und am Arbeitsplatz?
Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin bzw. die Personalabteilung müssen Sie in keinem Fall über Ihre HIV-Infektion informieren (vertiefte Angaben zu diesem Thema finden Sie unter www.workpositive.ch).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der folgenden
Publikationen:
Für Menschen, die vor kurzem erfahren haben, dass sie HIV-positiv sind.
Beziehung & Sexualität
Eine Broschüre für Menschen mit HIV und ihre Partnerinnen und Partner.
Datenschutz: Schutz der Privatsphäre
Für Menschen mit HIV/Aids, für Arbeitgeber, Versicherer und Ärzte/Ärztinnen.







