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Psychische Belastung

Die Diagnose, HIV-positiv zu sein, bringt häufig grosse seelische und soziale Belastungen mit sich. Diese können zu akuten Krisen führen, aber auch zu länger dauernden Angstzuständen und Depressionen. Während normale Stimmungstiefs meist von selbst vorübergehen, sollten länger dauernde seelische Erkrankungen, wie z. B. Depressionen, behandelt werden.


Professionelle Hilfe zu suchen, ist kein Ausdruck von Schwäche und Hilflosigkeit. Im Gegenteil: Es zeigt den Wunsch nach Veränderung und hilft, belastende Gedanken und Gefühle zu überwinden bzw. einen konstruktiven Umgang mit ihnen zu finden.


Die regionalen Aids-Hilfen können Ihnen bei der Suche nach dem geeigneten Therapeuten oder der geeigneten Therapeutin helfen.

 

Anzeichen psychischer Probleme

Wer über längere Zeit eines oder mehrere der folgenden Anzeichen bei sich beobachtet, sollte dies mit seinem Arzt/seiner Ärztin besprechen: Niedergeschlagenheit, Antriebs- und Entscheidungsschwäche, Konzentrationsstörungen, Schuld- und Minderwertigkeitsgefühle, Schlafstörungen, Angst, Gereiztheit.


Behandlung

Depressionen und ähnliche psychische Probleme können heute gut behandelt werden, entweder durch eine Gesprächstherapie alleine oder in Kombination mit einer medikamentösen Therapie. Es ist wichtig, die Behandlung mit dem/der behandelnden HIV-Arzt/Ärztin abzusprechen, da gewisse Medikamente (v.a. Johanniskraut!) einen ungünstigen Einfluss auf die HIV-Therapie haben.


Kosten und Krankenkassenbeiträge

Das Krankenversicherungsgesetz macht in der Grundversicherung eine Unterscheidung zwischen ärztlicher und nicht-ärztlicher Psychotherapie.


Die Grundversicherung deckt in den ersten drei Jahren die Kosten für zwei einstündige Therapiesitzungen pro Woche, sofern sie durch eine in der Arztpraxis angestellte Fachperson (delegierte Psychotherapie) oder durch ärztliche PsychotherapeutInnen oder PsychiaterInnen durchgeführt werden.


Anders sieht es aus mit Kassenbeiträgen an nicht-ärztliche Psychotherapien. Arbeitet die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut in derselben Praxis wie eine Ärztin/ein Arzt, kann delegierte Psychotherapie durchgeführt werden, die ebenfalls als Pflichtleistung in der Grundversicherung gilt. Bei den anderen PsychotherapeutInnen, auch wenn sie noch so qualifiziert sind, gibt es dagegen lediglich freiwillige Leistungsbeiträge aus den Zusatzversicherungen. Diese sind von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich geregelt, und der Versicherungsgrad der KlientInnen spielt ebenfalls eine Rolle. Alle Kassen decken dabei nur einen Teil der Kosten.


Betroffene, die sich mit dem Gedanken tragen, eine psychotherapeutische Begleitung in Anspruch zu nehmen, sollten sich deshalb unbedingt vorgängig bei der zukünftigen psychotherapeutischen Fachperson bzw. der Krankenkasse über die genauen Bedingungen informieren. Eine Auflistung der Leistungen im Bereich Zusatzversicherungen von verschiedenen Krankenkassen kann auch beim Schweizer Psychotherapeuten-Verband (SPV) bezogen werden. Zudem sollte die Kostenfrage mit der Therapeutin bzw. dem Therapeuten in der ersten Stunde sorgfältig abgeklärt werden.