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Arztwahl

Alle Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz unterstehen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) obligatorisch der sozialen Krankenversicherung. Das KVG sichert allen das Recht zu, sich einen Arzt oder eine Ärztin ihrer Wahl zu suchen.

Möglicherweise haben Sie freiwillig auf dieses Recht verzichtet, indem Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung auf ein Hausarzt- oder HMO-Modell geeinigt haben. Diese Vereinbarung können Sie aber – falls Sie dies möchten – auf die nächste Vertragsperiode kündigen.


Vertrauen als wichtige Basis

Eine HIV-Infektion ist eine chronische Krankheit. Das bedeutet, Ihre Behandlung ist eine Langzeitbehandlung. Entsprechend wichtig ist das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Ein Vertrauensverhältnis entsteht nicht von heute auf morgen. Sollten Sie jedoch den Eindruck gewinnen, dass Sie mit Ihrem Arzt nicht über alles offen reden können oder dass er nicht richtig auf Sie eingeht, dann suchen Sie sich besser einen anderen! Denken Sie daran: Es geht um Ihr Leben.

 

Spezialwissen ist nötig

Die gute Behandlung einer HIV-Infektion verlangt fachliches Spezialwissen, über das nur wenige HausärztInnen verfügen. Diese arbeiten darum meist eng mit einem HIV-Behandlungszentrum oder einem erfahrenen Arzt, einer erfahrenen Ärztin aus einer Schwerpunktpraxis für HIV zusammen. Ihre regionale Aids-Hilfe kann Ihnen Adressen solcher Schwerpunktpraxen vermitteln.



Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der folgenden Publikationen:

HIV-positiv – was tun?
HIV-positiv – was tun?
Für Menschen, die vor kurzem erfahren haben, dass sie HIV-positiv sind.