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Sozialversicherungen

Wer bestimmte Probleme finanziell nicht allein bewältigen kann, erhält Unterstützung von verschiedenen Sozialversicherungen. Welche Leistungen von welchen Versicherungen erbracht werden, hängt von den Ursachen eines Problems ab.

Alter, Invalidität, Tod

In der Schweiz ist die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod auf drei Säulen aufgebaut. Sie sollen im Alter bzw. im Fall von Invalidität den gewohnten Lebensstandard garantieren. Im Todesfall der versicherten Person sollen die Hinterbliebenen abgesichert sein.

  • Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV). Sie hat die Aufgabe, im Alter oder Invaliditätsfall die Existenz zu sichern. Im Todesfall ist die Existenz der Hinterbliebenen zu sichern. Die AHV/IV ist eine Volksversicherung: Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind obligatorisch versichert. Für detaillierte Angaben zur IV siehe Invalidenversicherung (PDF 36KB)
  • Die 2. Säule besteht aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Sie hat die Aufgabe, im Alter und im Invaliditätsfall die Weiterführung des bisherigen Lebensstils zu sichern. Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen im Todesfall. Obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert ist nur, wer ein Jahreseinkommen von mehr als CHF 20‘520.- (Stand 2010) erzielt.
  • Die 3. Säule ist die darüber hinausgehende, individuelle Vorsorge. Sie ist zum Teil massiv steuerbegünstigt.
Die AHV- und IV-Renten der 1. Säule sind allein nicht existenzsichernd (maximal CHF 2‘280.-/Monat – Stand 2010). Bei Bedarf ergänzen deshalb die so genannten Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV den AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentnern ihre Renten bis zu einem gesetzlich verankerten Mindesteinkommen.

Krankheit oder Unfall und Erwerbsausfall

  • Bei Krankheit deckt die obligatorische Krankenversicherung zwar die Behandlungs- und Pflegekosten (siehe Behandlungskosten), nicht aber den krankheitsbedingten Lohnausfall. Für unselbstständig Erwerbende besteht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur für kurze Zeit ein Lohnanspruch. Der Erwerbsausfall bei Krankheit muss deshalb zusätzlich versichert werden mit einer Krankentaggeldversicherung.
    Detaillierte Informationen zur Krankentaggeldversicherung (PDF 37KB)
  • Die Absicherung bei Unfall und Berufskrankheiten ist besser: Die für alle Arbeitnehmenden obligatorische Unfallversicherung kommt nicht nur für Behandlungskosten auf, sie kennt auch Taggeldleistungen und Unfall-IV-Renten. Wurde die HIV-Infektion durch eine berufliche Tätigkeit verursacht, muss die Unfallversicherung sowohl für die Behandlungskosten wie auch für den Lohnausfall und allfällige Invaliditätsleistungen aufkommen.
  • Bei Arbeitslosigkeit besteht während einer beschränkten Zeit ein Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung.
    Detaillierte Informationen zur Arbeitslosenversicherung ( PDF 23KB)

Auffangnetz: Sozialhilfe

Wer weder durch Arbeit noch durch Versicherungsleistungen genügend Geld zum Bestreiten des Existenzminimums erzielen kann, hat einen durch die Verfassung garantierten Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe (Fürsorge). Leistungen der Sozialhilfe sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig. Auch haben die Behörden die Möglichkeit, sie von Verwandten der unterstützten Person zurückzufordern.