Sozialversicherungen
Weitere Informationen:
Invalidenversicherung
Krankentaggeldversicherung
Arbeitslosenversicherung
Wer bestimmte Probleme finanziell nicht allein bewältigen kann,
erhält Unterstützung von verschiedenen Sozialversicherungen. Welche
Leistungen von welchen Versicherungen erbracht werden, hängt von den
Ursachen eines Problems ab.
Alter, Invalidität, Tod
In der Schweiz ist die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod auf drei Säulen aufgebaut. Sie sollen im Alter bzw. im Fall von Invalidität den gewohnten Lebensstandard garantieren. Im Todesfall der versicherten Person sollen die Hinterbliebenen abgesichert sein.- Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHV) und der Invalidenversicherung (IV). Sie hat die Aufgabe, im Alter
oder Invaliditätsfall die Existenz zu sichern. Im Todesfall ist die
Existenz der Hinterbliebenen zu sichern. Die AHV/IV ist eine
Volksversicherung: Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind
obligatorisch versichert. Für detaillierte Angaben zur IV siehe Invalidenversicherung (PDF 36KB)
- Die 2. Säule besteht aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Sie hat die Aufgabe, im Alter und im Invaliditätsfall die Weiterführung des bisherigen Lebensstils zu sichern. Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen im Todesfall. Obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert ist nur, wer ein Jahreseinkommen von mehr als CHF 20‘520.- (Stand 2010) erzielt.
- Die 3. Säule ist die darüber hinausgehende, individuelle Vorsorge. Sie ist zum Teil massiv steuerbegünstigt.
Krankheit oder Unfall und Erwerbsausfall
- Bei Krankheit deckt die obligatorische Krankenversicherung zwar die
Behandlungs- und Pflegekosten (siehe Behandlungskosten), nicht
aber den krankheitsbedingten Lohnausfall. Für unselbstständig
Erwerbende besteht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur für
kurze Zeit ein Lohnanspruch. Der Erwerbsausfall bei Krankheit muss
deshalb zusätzlich versichert werden mit einer Krankentaggeldversicherung.
Detaillierte Informationen zur Krankentaggeldversicherung (PDF 37KB)
- Die Absicherung bei Unfall und Berufskrankheiten ist besser: Die für alle Arbeitnehmenden obligatorische Unfallversicherung kommt nicht nur für Behandlungskosten auf, sie kennt auch Taggeldleistungen und Unfall-IV-Renten. Wurde die HIV-Infektion durch eine berufliche Tätigkeit verursacht, muss die Unfallversicherung sowohl für die Behandlungskosten wie auch für den Lohnausfall und allfällige Invaliditätsleistungen aufkommen.
- Bei Arbeitslosigkeit besteht während einer beschränkten Zeit ein Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung.
Detaillierte Informationen zur Arbeitslosenversicherung ( PDF 23KB)




