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Auslandsreisen

 

Krankenversicherung
im Ausland

Weitere Informationen zu Krankenversicherung im Ausland finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit

Verschiedene Länder kennen Einreise- oder Aufenthaltsbeschränkungen für Menschen mit HIV. Im Krankheitsfall im Ausland kommt die Grundversicherung der Krankenkasse nicht immer für (alle) Behandlungskosten auf, und auch bezüglich Sozialversicherungen lohnt es sich, die Situation vor der Ausreise gründlich abzuklären.

Einreise

Einige Länder verbieten HIV-positiven Menschen die Einreise, in einigen ist die Einreise nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Es ist empfehlenswert, sich immer über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren, bevor man in ein Land reist. Eine Liste der aktuellen Einreisebestimmungen fast aller Länder findet sich unter www.hivtravel.org.

Krankenkasse

Wer im Ausland Ferien macht, bleibt in der Schweiz weiterhin grundversichert und profitiert in der Regel auch von seinen Zusatzversicherungen. In den meisten Ländern genügt die Grundversicherung für die Deckung der Behandlungskosten. In Australien, Kanada, Japan und in den USA könnte es aber Probleme geben: Dort sind die Spitalkosten bis zu fünfmal höher als bei uns. Für diese Länder empfiehlt sich allenfalls eine zusätzliche Reisekrankenversicherung. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass bei diesen Versicherungen in der Regel keine Leistungen für bei Versicherungsabschluss bereits bestehende Krankheiten, also z.B. HIV, erbracht werden!

Wer einen befristeten Auslandaufenthalt von ein bis zwei Jahren plant, kann manchmal für diese Dauer in der Schweiz grundversichert bleiben. Ob dies möglich ist, muss im konkreten Fall mit der Krankenkasse abgeklärt werden.


Für Menschen, die definitiv auswandern möchten, gibt es in der Regel keine Möglichkeit, in einer schweizerischen Krankenkasse zu bleiben. Eine Ausnahme besteht bei den EU/EFTA-Staaten. Hier ist es in gewissen Ländern möglich oder sogar Bedingung, bei der Schweizerischen Krankenkasse versichert zu bleiben – vorausgesetzt, es wird im EU-/EFTA-Land keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen.


Für Menschen mit HIV, die Zusatzversicherungen haben, kommt ein weiterer Punkt hinzu: Beim Wechsel des Wohnsitzes ins Ausland gehen die Zusatzversicherungen verloren, und aufgrund der HIV-Infektion können HIV-positive Menschen bei der Rückkehr keine neuen Zusatzversicherungen mehr abschliessen. Deshalb sollten Menschen mit HIV bei befristeten Auslandaufenthalten immer versuchen, den offiziellen Wohnsitz in der Schweiz zu behalten.


IV-Renten und Ergänzungsleistungen im Ausland

Personen, die eine halbe, dreiviertel oder ganze IV-Rente bekommen, erhalten diese auch, nachdem sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Viertelsrenten werden nur in die EU-Staaten und die EFTA-Länder ausbezahlt. Aufpassen müssen IV-Bezügerinnen und -Bezüger, die zusätzlich noch Ergänzungsleistungen (EL) beziehen: EL werden nur an Personen mit Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz ausbezahlt. Wer auswandert, verliert allfällige Ergänzungsleistungen. Zuständig für ausgewanderte IV-Beziehende ist eine besondere IV-Stelle für Versicherte im Ausland.