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Für Menschen mit HIV/AIDS

Aktuell

Swiss Aids News


Die Fachzeitschrift im HIV-Bereich. Kompetent informiert. Zur Situation in der Schweiz. Auf dem neuesten Stand.

Aktuelle Ausgabe: Nr. 4, Dezember, "HIV und Alter"


Aktuelles Inhaltsverzeichnis:

  • Nationales HIV/AIDS-Programm: 3 Gelbe Karte fürs BAG?
  • Medizin: Gute Betreuung – langes Leben; Teamwork – der ältere HIV-Patient in der Praxis; Beschleunigt HIV das Altern?; Wer rastet, der rostet
  • Gesellschaft: «Ist es das Alter, ist es das HIV?»;
    Vom Tabu zur Hypersexualisierung – Sexualität im Alter
  • Recht: Altersvorsorge – AHV und Pensionskasse; Was tun bei Beitragslücken?
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Die
letzten 3 Ausgaben können online als pdf gelesen werden.

Dezember 2011 (PDF 940KB)  |  September 2011 (PDF 860KB)  |  Juni 2011 (PDF1.1MB)

Kein Therapieunterbruch mehr bei Nichtbezahlung der Krankenkassenprämien


Ab 01.01.2012 wird es nicht mehr zu Leistungsaufschüben bei der Nicht-Bezahlung der Krankenkassenprämien kommen.Der Bundesrat wird die Vereinbarung zwischen der Gesundheitsdirektorenkonferenz und der Santé Suisse, wobei die Kantone 85% der Verlustscheine übernehmen, per Verordnung Gesetz werden lassen. Das heisst konkret: Es wird künftig nicht mehr die Situation eintreten, dass Menschen mit HIV ihre Medikamente nicht mehr erhalten, weil sie mit den Prämienzahlungen im Rückstand sind.

Damit wurde eine Forderung der Aids-Hilfe Schweiz erfüllt. Der Solidaritätsfonds der Aids-Hilfe Schweiz wurde seit der Einführung 2006 des Leistungsaufschubes im Krankenversicherungsgesetz  förmlich mit Anträgen von Personen überrannt, die ihre Prämien nicht bezahlen konnten und deshalb keine Therapie mehr erhielten. Ein Therapieunterbruch kann jedoch verheerende Folgen für die Gesundheit von HIV-positiven Menschen haben. Mit der vorliegenden Revision wird dieser unhaltbare Zustand behoben.

Für weitere Infos: Bulletin des Bundesamtes für Gesundheit. 28/11 (PDF).

Wie suchen Sie im Netz nach Gesundheitsinformationen?


Viele Menschen suchen heute Informationen zu Gesundheitsthemen im Internet. Bisher fehlen jedoch konkrete Daten, wie in der Schweiz das Internet bei der Suche nach Informationen zu Gesundheitsthemen genutzt wird. Die erste Befragung über Online-Informationen zur Gesundheit schliesst diese Lücke. Gerne unterstützt die Aids-Hilfe Schweiz die Umfrage  von healthcare42.com. Nehmen auch Sie an der Befragung teil und geben Sie ihre Erfahrung weiter, die Sie auf der Online-Suche nach Antworten zu Gesundheitsfragen gemacht haben.

Die Teilnahme an der Online-Befragung erfolgt anonym und dauert nur fünf Minuten.

Zur Online-Befragung (sie werden auf eine externe Seite umgeleitet).

Totalrevision Epidemiengesetz: HIV-Positive werden weiter kriminalisiert

Stellungnahme der Aids-Hilfe Schweiz zur Totalrevision Epidemiengesetz:
HIV-Positive werden weiter kriminalisiert


Der Entwurf zur Totalrevision des Epidemiengesetzes geht nicht weit genug. HIV-positive Menschen werden weiterhin kriminalisiert. Die Aids-Hilfe Schweiz fordert, dass das Strafgesetz nicht mehr länger auf die Übertragung von HIV bei einvernehmlichen Sexualkontakten angewendet wird.

In der Botschaft und im Entwurf des neuen Epidemiengesetzes, welche der Bundesrat heute zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, werden HIV-positive Menschen weiterhin kriminalisiert. Nach geltender Gesetzgebung (Art. 231 StGB `Verbreiten einer gefährlichen Krankheit` und Art. 122 StGB `Schwere Körperverletzung`) machen sich HIV-Positive
strafbar, wenn sie ungeschützten Geschlechtsverkehr haben. Dies unabhängig davon, ob eine HIV-Übertragung tatsächlich stattfand oder nicht. Zudem wird eine HIV-positive Person selbst dann verurteilt, wenn sie den Sexualpartner vorgängig über die HIV-Infektion informiert hat.

Dies soll sich mit dem Entwurf zur Totalrevision des Epidemiengesetzes ändern. Neu wird die HIV-positive Person nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wenn sie den Sexualpartner vor dem Geschlechtsverkehr über die HIV-Infektion informiert. Dies ist ein kleiner Schritt  in die richtige Richtung, geht aber klar zu wenig weit. Denn auch mit der neuen Gesetzgebung wird die gesamte Verantwortung für die HIV-Übertragung der HIV-positiven Person zugeschoben. Zudem ist die neue Regelung in der Praxis kaum umsetzbar: Es ist unklar, wie eine HIV-positive Person vor Gericht beweisen kann, dass sie den Partner oder die Partnerin vor dem Geschlechtsverkehr über die HIV-Infektion informiert hat.

Die Aids-Hilfe Schweiz fordert, bei einvernehmlichem ungeschütztem Sexualverkehr von der Strafverfolgung von HIV-positiven Personen abzusehen; dies unabhängig davon, ob der Sexualpartner über die vorliegende Infektion informiert war oder nicht. Nach 25 Jahren HIV-Prävention in der Schweiz können wir davon ausgehen, dass jeder und jede weiss, wie man sich vor einer HIV-Infektion schützt. Es wäre falsch, die gesamte Verantwortung auf den HIV-positiven Partner zu schieben und diesen zu bestrafen.

Eine strafrechtliche Verurteilung wegen HIV-Übertragung sollte ausschliesslich auf Fälle eingeschränkt werden, in denen der Partner sich nicht schützen kann. Dies ist der Fall, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder wenn Gewalt angewendet wird. Auch in einer festen Beziehung, in welcher klare Abmachungen darüber bestehen, dass sich kein Partner in Risikosituationen begibt, kann die HIV-positive Person bestraft werden, wenn sie weder den anderen informiert noch auf geschützten Kontakten besteht. In allen anderen Fällen der HIV-Übertragung sollte das Strafrecht nicht zur Anwendung kommen.

Bewegung auf dem Medikamentenmarkt für HIV-positive Menschen.


Atripla Isentress

Atripla, die Therapie in einer Pille ist zugelassen. Und Isentress kann seit dem Frühling 2010 auch für Ersttherapien verschrieben werden.


Mehr Informationen auf  POSITIV dem E-Newsletter für Menschen mit HIV www.news.ch

Chat Events im house34


Lust zu chatten? Auf www.house.ch

Aktuelle Chat Events

Ein Leben mit HIV und Aids wirft viele Fragen auf. An den Chat Events im house34.ch erhalten Sie Anworten.

Dienstleistungen der Aids-Hilfe Schweiz


Rechtsberatung


Menschen mit HIV / Aids und ihre Angehörigen, Beratende, Arbeitgebende, Ärzte, Ärztinnen und andere Interessierte können sich mit Rechtsfragen, die in einem direkten Zusammenhang mit HIV / Aids stehen, telefonisch oder schriftlich an den Beratungsdienst der Aids-Hilfe Schweiz wenden.  Wir beantworten Fragen in folgenden Gebieten:
  • Sozialversicherungsrecht
  • Sozialhilferecht
  • Privatversicherungen
  •  Arbeitsrecht
             
  • Datenschutzrecht
  • Patientenrecht
  • Einreise- und Aufenthaltsrecht
 
Wir klären ab, informieren, beraten und vermitteln. Wir unterstützen Sie auch bei der Redaktion von Gesuchen, Anträgen, Einsprachen und Beschwerden. Bei Bedarf vermitteln wir kompetente Anwälte oder Anwältinnen unseres Vertrauens.

Ihre Anfragen werden streng vertraulich behandelt. Unsere Dienstleistung ist kostenlos.

Unser Beratungsteam ist an folgenden Tagen für Sie da:
  • Dienstag, 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
  • Donnerstag, 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Telefon 044 447 11 11  I  Fax 044 447 11 12  I  Email: recht[at]aids.ch

Postadresse: Aids-Hilfe Schweiz, Postfach 1118, 8031 Zürich

Für eine persönliche Beratung in allen Fragen zu HIV und Aids wenden Sie sich bitte an die kantonale Aids-Hilfe Ihrer Region.

Finanzielle Nothilfe für Menschen mit HIV/AIDS in der Schweiz


Schnelle und unbürokratische Finanzhilfe für Menschen mit HIV und Aids, die in finanzielle Not geraten sind, leistet der Solidaritätsfonds Einzelhilfe der Aids-Hilfe Schweiz. Er hilft dort, wo sonst keiner mehr hilft.

Gesuche können durch Institutionen gestellt werden, die in der Beratung von Menschen mit HIV / Aids tätig sind, wie z.B. regionale Aids-Hilfen oder der Sozialdienst eines Spitals.


Wie müssen Sie vorgehen, um einen Antrag zu stellen? Informationen dazu finden sie unter:
Finanzielle Nothilfe (PDF 36KB)

Advocacy: Einsatz für Menschen mit HIV


Advocacy, also die Interessensvertretung von Menschen mit HIV, ist eines der Kerngeschäfte der Aids-Hilfe Schweiz. Die Aids-Hilfe Schweiz fördert die Solidarität mit HIV-positiven Menschen und setzt sich systematisch für den Abbau von Diskriminierung ein. Menschen mit HIV sollen in allen Lebensbereichen die gleichen Rechte, Pflichten und die gleiche Verantwortung wie HIV-negative Menschen haben.

Die Aids-Hilfe Schweiz arbeitet auf dieses Ziel hin, indem sie die Öffentlichkeit über HIV informiert und dazu sensibilisiert. Sie ist die nationale Meldestelle für Diskriminierung von HIV-Positiven und setzt sich bei Arbeitgebern und Personal in Gesundheitsdiensten für die Interessen und Rechte von Menschen mit HIV ein. Und sie kämpft für den Abbau von Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt und zu Gesundheits- und Sozialangeboten.

Haben Sie ein Anliegen in Bezug auf unsere Angebote und Dienstleistungen? Oder möchten Sie einen Fall von Diskriminierung melden? Sie erreichen uns über advocacy@aids.ch oder
Tel.: 044 447 11 11 (Zentrale), Fax: 044 447 11 12

Rechtsberatung

Beratung in Rechtsfragen in Zusammenhang mit HIV/Aids - eine Dienstleistung der Aids-Hilfe Schweiz

 

 

Spenden-Button

 

Websites für HIV-Positive

Informationsportal zu HIV/Aids am Arbeitsplatz
www.workpositive.ch

POSITIV der E-Newsletter für Menschen mit HIV
www.news.aids.ch

house 34 Site für Menschen mit HIV und Aids
www.house34.ch

LHIVE die nationale Organisation  der Menschen mit HIV und Aids
www.lhive.ch

L'espace solidaire entre séropositifs
www.seronet.info