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Notfall-Behandlung (PEP)

Falls das Präservativ abrutscht, reisst oder vergessen wurde und es deshalb doch zu ungeschütztem Verkehr kommt, kann die HIV-negative Person eine sogenannte Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) durchführen. Diese kann die drohende Übertragung des HI-Virus mit grosser Wahrscheinlichkeit noch verhindern. Die HIV-negative Person muss sich in diesem Fall aber so schnell wie möglich – allerspätestens innerhalb von 72 Stunden – an ein HIV-Behandlungszentrum wenden. Dort wird abgeklärt, ob effektiv eine Hochrisikosituation bestand und eine PEP angebracht ist.

Damit die HIV-negative Partnerin, der HIV-negative Partner von dieser Möglichkeit profitieren kann, ist es wichtig, sie/ihn nach einer Kondom-Panne über den eigenen Serostatus zu informieren, wenn er vorher noch nicht bekannt war. Dies ist eine grosse Herausforderung! Nur so aber kann eine mögliche HIV-Übertragung noch verhindert werden.


Was ist die PEP?

Die PEP ist eine medikamentöse Notfallmassnahme. Die gefährdete Person nimmt während vier Wochen die gleichen Medikamente ein, die bei einer antiretroviralen Therapie gegen HIV eingesetzt werden. Dabei kommt es oft zu unangenehmen Nebenwirkungen. Es lohnt sich aber, diese durchzustehen, denn mit einer PEP wird das Übertragungsrisiko um mindestens 80% gesenkt.


Eine PEP wird empfohlen

  • nach ungeschütztem Vaginal- oder Analverkehr mit einer HIV-positiven Person,
  • nach ungeschütztem aufnehmendem Oralverkehr mit Samenerguss eines HIV-infizierten Partners,
  • wenn Menstruationsblut einer HIV-positiven Frau in den Mund gelangt ist,

ausser die HIV-positive Person ist unter einer wirksamen antiretroviralen Therapie, und die Viruslast in ihrem Blut ist seit sechs Monaten nicht mehr nachweisbar (siehe Unter Therapie).